Lagerhalle Esens

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lagerhalle Esens

§ 1 Gegenstand des Vertrags

  1. Die Lagerhalle Esens stellt Mietern Lagerraum zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, den Lagerraum ausschließlich zur Einlagerung zulässiger Gegenstände zu nutzen.
  2. Nicht zulässig ist die Lagerung von:
    • Waffen jeglicher Art,
    • Chemikalien,
    • hochentzündlichen Stoffen,
    • illegalen oder gesetzlich verbotenen Gegenständen.

§ 2 Mietzeit

  1. Die Mindestmietdauer beträgt vier Wochen bzw. einen Monat. Wird diese kurze Mietdauer gewünscht, muss dies bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Der Mietvertrag ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in schriftlicher Form kündbar. Die Kündigung ist zu richten an die auf dem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail an info@lagerhalle-esens.de.

§ 3 Kaution

  1. Bei Beginn des Mietverhältnisses wird eine Kaution in Höhe von X € pro Kubikmeter Lagerfläche fällig.
  2. Die Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und erfolgter Übergabe des Lagerraums zurückerstattet, sofern keine Ansprüche bestehen.

§ 4 Bezahlung

  1. Die Mietgebühr wird nach Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
  2. Alternativ kann die Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgen. Hierfür ist ein entsprechendes Mandat zu erteilen.

§ 5 Haftung und Versicherung

  1. Die Lagerhalle Esens haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von eingelagerten Gegenständen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Betreiber.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, selbst für eine entsprechende Versicherung der eingelagerten Gegenstände zu sorgen.

§ 6 Nutzung des Lagerraums

  1. Der Lagerraum darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder sonstige Nutzung, insbesondere das Arbeiten oder Wohnen im Lagerraum, ist untersagt.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, den Lagerraum ordnungsgemäß zu verschließen und sauber zu halten.

§ 7 Zugang

  1. Der Zugang zur Lagerhalle erfolgt gemäß den Öffnungszeiten, die dem Mieter bei Vertragsschluss mitgeteilt werden.
  2. Ein unerlaubter Zutritt durch Dritte ist untersagt. Der Mieter trägt die Verantwortung für den Schutz seines Lagerraums.

§ 8 Vertragsverletzungen

  1. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Nutzungsvorschriften behält sich die Lagerhalle Esens das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Lagerraum auf Kosten des Mieters räumen zu lassen.
  2. Entstehen durch Verstöße Schäden oder Kosten, haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 9 Datenschutz

Die Lagerhalle Esens verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Erfüllung des Mietvertrags. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Stand: 01.12.2024
Lagerhalle Esens